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Grundsätze
Diese Grundsätze bestimmen das Verhalten aller im Namen der miro-concept GmbH tätigen Personen gegenüber Kunden, Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern und Lieferanten.

1. Fachliche Kompetenz miro-concept GmbH übernimmt nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Mitarbeiter bereitgestellt werden können. miro-concept GmbH sucht Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden in bester Weise gerecht werden. miro-concept GmbH unternimmt alle Anstrengungen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und macht seinen Kunden die Vorteile dieser Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.

2. Seriosität und Effektivität miro-concept GmbH empfiehlt ihre Dienste nur dann, wenn es zu erwarten ist, dass die Zusammen- arbeit Vorteile für den Kunden bringt. miro-concept GmbH gibt realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemüht sich, diese einzuhalten. miro-concept GmbH übt nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeitet Empfehlungen, sondern wirkt bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeitet solange mit dem Kunden zusammen, bis dieser die Aufgabe ohne Hilfe von miro-concept GmbH fortführen kann. Alle im Namen von miro-concept GmbH tätigen Personen sind sich bewusst, dass neben der sachlichen Lösung die menschlichen Beziehungen von großer Bedeutung sind. miro-concept GmbH bemüht sich deshalb um eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern.

3. Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit miro-concept GmbH wird grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptiert in Ausübung seiner Tätigkeit keine Einschränkung seiner Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Die Dienstleistung wird unvoreingenommen und objektiv durchgeführt. miro-concept GmbH verpflichtet sich zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung ihrer Vorschläge erforderlich sind und fordert oder akzeptiert von diesen keinerlei Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder dergleichen. Sofern miro-concept GmbH Lieferanten empfiehlt, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse des Kunden oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten.

4. Unvereinbare Tätigkeiten Unvereinbar ist die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden.

5. Vertraulichkeit miro-concept GmbH behandelt alle internen Vorgänge und Informationen des Kunden, die durch die Arbeit bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben. miro-concept GmbH gewährt keinen generellen Konkurrenz- ausschluss. Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen. miro-concept GmbH hält sich für berechtigt, Kundenlisten zu veröffentlichen, Kunden werden aber nur dann als Referenz angeben, wenn sie zuvor die Zustimmung erteilt haben.

6. Unterlassung von Abwerbung miro-concept GmbH bietet Mitarbeitern seiner Kunden weder direkt noch indirekt Positionen bei sich selbst oder anderen Kunden an. miro-concept GmbH erwartet, dass auch seine Kunden während der Zusammen-arbeit mit keinem der miro-concept GmbH Mitarbeiter Einstellungsverhandlungen führen und diese abwerben. miro-concept GmbH verlangt von seinen Mitarbeitern, dass sie während der Dauer der Kundenbeziehungen keine Verhandlungen mit Kunden über eine Einstellung führen.

7. Fairer Wettbewerb miro-concept GmbH erbringt mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten sowie dem Vorgespräch keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bietet es Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an. miro-concept GmbH achtet das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwendet solches Material nur mit Quellenangabe. miro-concept GmbH empfiehlt bei sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur Kollegen und Betriebe, deren Leistungsstand bekannt ist. Dabei und bei Kooperationen bevorzugt miro-concept GmbH eigene Netzwerkpartner. miro-concept GmbH legt bei Kooperationen, soweit es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber dem Kunden die Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit offen und klar dar.

8. Angemessene Preisbildung miro-concept GmbH berechnet Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Tätigkeit mit dem Kunden abgestimmt worden sind. miro-concept GmbH gibt Festpreisangebote nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar und verbindlich herausgearbeitet worden sind. miro-concept GmbH präzisiert seine Angebote so, dass der Klient weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.

9. Seriöse Werbung miro-concept GmbH verpflichtet sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und der Akquisition und präsentiert seine Qualifikation einzig im Hinblick auf die eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen. Referenzschreiben werden nicht, auch nicht auszugsweise, verbreitet. miro-concept GmbH hält sich in seinen Darstellungen über Umsätze, Mitarbeiter, Tätigkeitsbereiche, etc. an den augenblicklichen Stand und gibt keine spektakulären Zukunftspläne bekannt.


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